Berufsunfähigkeitsversicherungen im Vergleich

Wenn es um Leistungen in einem Sozialstaat geht, dann ist die Versorgung und Absicherung der Arbeitnehmer besonders zu erwähnen. Dies ist bereits seit vielen Jahren ein wichtiges Thema und wurde schon Ende des 19. Jahrhunderts gesetzlich geregelt. Der Schutz der Arbeiter steht hier ganz obenan.

Die Invalidenversicherung als Stützpfeiler der Sozialversicherungen

In Deutschland gibt es die Invalidenversicherung unter diesem Namen nicht mehr. Sie ist mittlerweile ein Teil der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzliche Unfallversicherung. Vom Grundgedanken her hat sich jedoch nichts verändert. In erster Linie soll die Arbeitskraft der versicherten Personen wieder hergestellt werden. Dazu werden als Leistungen alle erforderlichen medizinischen Maßnahmen genutzt, damit dieses Ziel erreicht wird. Wenn die Arbeitsfähigkeit nicht mehr erreicht werden kann, hat der oder die Versicherte einen Anspruch auf eine Rentenzahlung. Die Höhe der Zahlung einer Rente ist abhängig vom Verdienst der versicherten Person und vom Grad der Invalidität. All dies ist gesetzlich geregelt und bringt einen gewissen Grad an Sicherheit für die Arbeitnehmer.

Soziale Sicherheit aufgeteilt auf mehreren Säulen

Aus edler Überzeugung ins Leben gerufen hat die gesetzliche Absicherung der Arbeitnehmer heute schon längst nicht mehr den gute Ruf aus den Anfängen. Es geht zwar noch immer darum, dass die Arbeitsfähigkeit bestmöglich wieder hergestellt werden soll, doch sind die Vorzeichen im Laufe der Jahre anders geworden. Während es in früheren Jahren selbstverständlich war, dass ein Arbeitnehmer mit einer festgestellten Invalidität, so ist dies heute längst nicht mehr der Fall. Eine Invalidenrente kann sehr schnell auch wieder aufgehoben werden, wenn dem Versicherten immer noch eine volle Erwerbsfähigkeit nachgewiesen werden kann. Das ist auch der Grund, warum die eigentliche Invalidenversicherung in Deutschland nicht mehr existent ist. Lediglich in der Schweiz wird auch heute noch die Invalidenversicherung als ein Teil der Sozialversicherungen gesetzlich geregelt.

Die Invalidenversicherung in der Schweiz

Ähnlich wie bei den Sozialversicherungen in Deutschland finanziert sich die Invalidenversicherung in der Schweiz durch Beiträge, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu gleichen Teilen erbracht werden. Allerdings beteiligt sich auch der Staat mit Zuschüssen an der Finanzierung der Versicherung. Diese werden aus Steuereinnahmen finanziert, die durch die Mehrwertsteuer, sowie auch Tabak- und Alkoholsteuer vom Staat indirekt an die Bürger zurückfließen. Die Berechnung einer fälligen Invalidenrente wird mit dem Grad der Invalidität und dem Verdienst des Arbeitnehmers ähnlich durchgeführt wie in Deutschland. Hinzu kommt als dritter Faktor die Anzahl der Beitragsjahre. Auch nicht erwerbstätige Menschen können im Bedarfsfall eine Rentenzahlung aus der Invalidenversicherung erhalten. Hier wird festgestellt, wie groß die Beeinträchtigung des täglichen Lebens im Haushalt ist, um den Grad der Invalidität zu bestimmen.

Den Zeichen der Zeit Rechnung tragen

Auch wenn die Invalidenversicherung in seiner ursprünglichen Form in Deutschland nicht mehr vorhanden ist, so ist sie noch immer ein wichtiger Bestandteil der Sozialversicherungen. Die Leistungen werden dabei aufgeteilt in den gesetzlichen Sozialversicherungen der Unfall- und der Rentenversicherung. Eine ideale Absicherung auf diesem Gebiet finden die Arbeitnehmer in der Regel durch eine zusätzliche Absicherung auf dem Gebiet der privaten Versicherungen. Allerdings sollte auch hier immer daran gedacht werden, einen Vergleich der vorhandenen Angebote durchzuführen, damit man am Ende eine gute Wahl treffen kann.